Telefonisch erreichbar; Montag bis Freitag 8:30-12:00 Uhr & 13:00-16:00 Uhr

Zahnarztpraxis Oelp - Hoogh Boulandt

Catharijnesingel 77 – 3511 GN – Utrecht – Tel: (030) – 231 96 25

Telefonisch erreichbar; Montag bis Freitag 9:00-12:00 Uhr & 13:00-16:00 Uhr

Regeln für die Praxis

Lieber Patient. Wie in jedem Unternehmen und jeder Organisation in den Niederlanden gibt es auch in unserer Praxis eine Hausordnung. Als Patient bei uns sollten Sie sich dieser Regeln bewusst sein. Im Folgenden werden diese Regeln kurz umrissen.

  • Sollten Sie verhindert sein, setzen Sie sich bitte mit dem Zahnarzt in Verbindung, um Ihren Termin rechtzeitig zu verschieben. Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten, können bis zu 100 % der geplanten Behandlung in Rechnung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Termine, die kürzer als 30 Minuten sind, in der Regel spätestens einen Werktag im Voraus kostenlos abgesagt werden können, und dass Termine, die länger als 30 Minuten dauern zwei Arbeitstage im Voraus.
  • Bitte beachten Sie, dass ein Termin am Montag, dem Mittwoch davor, abgesagt bzw. verschoben werden muss. Sie rufen dann 48 Stunden = zwei Arbeitstage vorher an und sagen den Termin ab.
  • Die Praxis schickt Ihnen einen Tag vor Ihrem Termin eine Textnachricht. Es kann vorkommen, dass Textnachrichten Sie nicht (oder nicht rechtzeitig) erreichen, z. B. aufgrund von Kommunikationsproblemen des Telefonnetzes oder möglicherweise aufgrund von Personalmangel in der Praxis. Dies bedeutet nicht, dass Ihr Termin abgesagt wird. Die Textnachricht ist eine Erinnerung und ein Service der Praxis.
  • Sie ist
    In Ihrem eigenen Interesse, die regelmäßigen Kontrollen einzuhalten
    um Veränderungen und mögliche Probleme in Ihrer Mund(hygiene) rechtzeitig zu erkennen. Wenn Sie von dieser Regelmäßigkeit abweichen, können Sie sich nicht immer auf das Versäumnis des Zahnarztes berufen, wenn Probleme auftreten.
  • Behandlungen werden nur nach telefonischer Voranmeldung durchgeführt, dies gilt auch für Schmerzbeschwerden. Wie Sie sich vorstellen können, schätzen es die Patienten nicht, wenn sie warten müssen, weil andere Patienten dazwischen kommen.
  • Schmerzzustände werden, so gut es geht, am Tag selbst geplant. Wir werden unser Bestes tun, um Ihnen zu helfen, die Schmerzen so schnell wie möglich loszuwerden. Wenn wir Ihnen einen Termin für einen Besuch anbieten, ist auch dieser nicht verhandelbar. Alle Argumente, die Sie dann vorbringen, deuten im Grunde darauf hin, dass die Schmerzen nicht so stark sind und der Termin offenbar noch eine Weile verschoben werden kann.
  • Der Zahnarzt entscheidet, welcher Termin für den Beginn der Behandlung vereinbart wird.
  • Sollten Sie sich entscheiden, den Rat des Zahnarztes zu missachten (z. B. Fotos zu machen), können Sie den Zahnarzt im Nachhinein nicht zur Verantwortung ziehen, wenn es in dem betreffenden Bereich Probleme gibt.
  • Die Einholung einer Zweitmeinung (innerhalb oder außerhalb der Praxis) ist jederzeit möglich. Bitte bedenken Sie jedoch, dass jede Behandlung durch einen anderen Zahnarzt an einer Arbeit in Ihrem Mund (z.B. Krone, Brücke, Prothese u.a.) unwiderruflich zum Erlöschen der Garantie führt.
  • Bitte melden Sie Beschwerden an den Praxismanager. Oft können diese innerhalb kurzer Zeit behoben werden. Wenn Sie sich jedoch offiziell beschweren wollen, schicken Sie am besten einen eingeschriebenen Brief an die Praxis.
  • Die Zahlungen erfolgen über Infomedics. Sie erhalten die Rechnung per Post oder per Post nach Hause. Mögliche Fragen, Kommentare und Beschwerden können an den Praxismanager weitergeleitet werden, der versuchen wird, Ihnen in kürzester Zeit zu helfen.
  • Bei Narkosemitteln ist es möglich, dass die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Fahrzeuge zu fahren oder Geräte/Maschinen zu bedienen. Sie sollten auch beim Essen vorsichtig sein, weil Sie sich auf die Wange oder Lippe beißen.
  • Sind Sie sicher, dass wir Ihre korrekten (aktuellen) Adress-, Versicherungs- und Telefondaten haben? Änderungen können am Schalter oder per Telefon vorgenommen werden. Wenn Sie diese nicht weiterleiten und die Rechnungen per Gerichtsvollzieher eintreffen, können Sie keine Erstattung verlangen.
  • Wenn Sie mehr als dreimal einem Termin fernbleiben, sei es mit oder ohne Absage, beendet die Praxis das Zahnarzt-Patienten-Verhältnis und die Akte wird dem Patienten zugeschickt.