Stornierung
Termin beim Zahnarzt absagen?
Da die Menschen ihre
Terminabsagen
ist auch unsere Praxis gezwungen, Gesetzesentwürfe für die
Nicht-Erscheinen zu einem vereinbarten Termin
. Es ist nicht mehr als guter Anstand
den rechtzeitig vereinbarten Termin absagen
. Von Ausnahmen abgesehen. Wenn Termine rechtzeitig abgesagt werden, hat die Praxis immer noch die Möglichkeit, die Lücke im Terminplan zu füllen. Wie Sie sich vorstellen können, ist dies bei einem 2-stündigen Termin sehr schwierig. Bitte bedenken Sie dies bei der Terminvereinbarung und insbesondere bei der Absage. Die Praxis hält sich an die folgende Leitlinie:
Termine, die kürzer als 30 Minuten sind, bitte mindestens einen Werktag im Voraus absagen (mit einigen Ausnahmen).
Termine, die länger als 30 Minuten dauern, bitte zwei Werktage im Voraus absagen (Ausnahmen sind möglich).
Bitte beachten Sie, dass Termine bis spätestens Mittwoch abgesagt werden müssen!
Wird der Termin nicht rechtzeitig abgesagt, kann eine Rechnung in Höhe von 100 % des ursprünglichen Behandlungspreises, mindestens jedoch 30 €, anfallen.