Stellungnahmen
Kontrolle:
Die Zahnärzte empfehlen, zweimal im Jahr zur Kontrolle zu kommen. Auf diese Weise können eventuelle Zahnfleischerkrankungen und/oder Karies rechtzeitig erkannt werden.
Anästhesie-Beratung:
Nach einer Narkose kann die Reaktionsfähigkeit vermindert sein. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Fahrzeuge zu fahren oder Geräte/Maschinen zu bedienen. Auch beim Essen sollte man vorsichtig sein, weil man sich in die Wange/Lippe beißt.
Schwangere:
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie wegen der Röntgenaufnahmen und der Anästhesie schwanger sind.
Medikamentöse Beratung:
Wir empfehlen Ihnen, uns vor der Behandlung mitzuteilen, welche Medikamente Sie einnehmen, und auch eventuelle Änderungen mitzuteilen.
Änderungen:
Wären Sie so freundlich, uns über etwaige Änderungen Ihrer Versicherungs- und/oder persönlichen Daten zu informieren?
Röntgenstrahlen und Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft der Patientin muss keine Kontraindikation für eine Röntgenuntersuchung darstellen. Die Dosis für den Unterkörper und damit für das ungeborene Kind ist bei zahnärztlichen Aufnahmen nicht merklich erhöht, zumindest wenn alle Empfehlungen zur Ausrüstung und Aufnahmetechnik beachtet werden. Wenn es einen zahnärztlichen Grund für eine Aufzeichnung gibt, wie z. B. eine Beschwerde über Schmerzen, kann sie gemacht werden. Aus psychologischen Gründen können nicht dringende Aufnahmen bis nach der Entbindung verschoben werden, und bei unvermeidlichen Aufnahmen kann eine Bleischürze angelegt werden.
Es steht dem Patienten jederzeit frei, ein Foto abzulehnen. Denken Sie daran, dass es schwierig ist, eine exakte Diagnose für jede Behandlung zu stellen. Daher können Sie sich später nicht darauf berufen, dass der Zahnarzt einen Fehler gemacht hat.